Nicht jede Leistung ist eine Geldzahlung
Manche Ausgaben werden nach Vorlage von Belegen erstattet, andere Leistungen werden über Vertragspartner abgerechnet. Weitere Ansprüche hängen vom Pflegegrad ab. Eine Gesamtsumme aus verschiedenen Budgets sagt wenig darüber aus, was eine Familie tatsächlich nutzen kann.
Hier geht es um Verbrauchsprodukte, Wohnumfeldverbesserung, Hausnotruf und Entlastung. Diese Auswahl ersetzt keine vollständige Leistungsübersicht. Für einen persönlichen Versorgungsplan ist die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI zuständig.
Hilfsmittel für den Pflegealltag
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gilt bei erfüllten Voraussetzungen eine Obergrenze von 42 € pro Monat. Es geht um benötigte Produkte für die häusliche Pflege. Für technische oder wiederverwendbare Hilfsmittel gelten eigene Regeln. Die Kasse hilft bei der Zuordnung.
Das Wohnumfeld verändern
Die Pflegekasse kann geeignete Maßnahmen bis zu 4.180 € je Maßnahme unterstützen. Ob Lift, Badumbau oder eine andere Anpassung sinnvoll sind, ergibt sich aus der Wohn- und Pflegesituation. Zusammengehörige Veränderungen können als gemeinsame Maßnahme bewertet werden.
Beantragen Sie Unterstützung vor der verbindlichen Beauftragung. Legen Sie neben dem Preis die beabsichtigte Erleichterung dar. Eine Förderung ersetzt weder erforderliche Zustimmung der Eigentümerseite noch eine bauliche Prüfung.
Entlastung im Alltag organisieren
Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € pro Monat ist zweckgebunden. Er kann für gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls nach Landesrecht anerkannte Angebote eingesetzt werden. Eine beliebige private Hilfe ist nicht automatisch erstattungsfähig. Klären Sie Anerkennung und Abrechnung vor einer Buchung.
Prüfen Sie ungenutzte Ansprüche anhand des Zeitraums und der aktuellen Regeln. Verlassen Sie sich nicht allein auf alte Abrechnungen. Die Pflegekasse kann den konkret verfügbaren Betrag und erforderliche Belege nennen.
Ihren Antrag nachvollziehbar machen
| Unterlage | Inhalt | Zweck |
|---|---|---|
| Bedarf | Alltagssituation | Begründung |
| Angebot | Leistung und Kosten | Umfang prüfen |
| Bescheid | Bedingungen und Fristen | Nächster Schritt |
Notieren Sie Rückfragen und Antworten mit Datum. Wenn ein Bescheid unklar ist, lassen Sie ihn erläutern. Bei einer Ablehnung können Sie Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung prüfen lassen. Pflegeberatung unterstützt die Orientierung; rechtliche Vertretung übernimmt sie nicht automatisch.
Quellen und Prüfstand
Redaktionell geprüft am 02.10.2026. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall.